"Die Mutter aller HR-Konzepte":
Seit 2014 Pflicht für alle Arbeitgeber!
Durch den Einsatz der pgb plus -Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software auch online möglich!
Eigentlich wollten wir Beratung- und Seminar-Module zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, zu deren systematischer und zu dokumentierenden Durchführung nach § 5, ArbSchG alle Arbeitgeber seit 2014 gesetzlich verpflichtet sind, nicht in unser Portfolio aufnehmen.
In der Zwischenzeit haben wir unsere damalige Zurückhaltung und Entscheidung, uns nicht intensiver mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, revidiert und engagieren uns heute mit allen Nachdruck für die Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und für die Unterstützung der fast 3,5 Millionen, vielfach organisatorisch und fachlich überforderten Arbeitgeber bei der gesetzeskonformen Umsetzung dieses Gesetzes.
Hauptgründe dafür:
Unser gesamtes Beratungs- und Schulungs-Portfolio konzentriert sich seit vielen Jahren auf die Themengebiete "Mitarbeitergesundheit" und "Mitarbeitermotivation". Als logische Konsequenz gehört die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als Basis aller HR-Maßnahmen ("Die Mutter aller HR-Konzepte") damit einfach zu unserem Kern-Angebot.
Wir beraten Sie, wie Sie die gesetzliche Pflicht der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung gewinnbringend für sich nutzen können.
Vorbereitung
Wir machen Ihre betrieblichen Akteure fit für die erfolgreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei der Prozessplanung und internen Kommunikation.
Ermittlung psychischer Belastungen
Mit der Hilfe wissenschaftlich fundierter Analyseinstrumente ermitteln wir die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen. Je nach Bedarf setzen wir dazu Fragebögen, Beobachtungsinterviews oder moderierte Analysegruppen ein. Die Ergebnisse präsentieren wir Ihnen anschaulich und unterstützen Sie bei der Interpretation und Planung nächster Schritte.
Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen
Auf Grundlage der Ergebnisse erarbeiten wir mit den Verantwortlichen Lösungsvorschläge zur Reduktion psychischer Belastungen und leiten entsprechende Maßnahmen ab. (z.B. Führungskräfteseminare, Maßnahmen zur Stressprävention, Führungskräfte Coaching, Teamentwicklungsworkshops, etc.)
Umsetzung von Maßnahmen
Je nach Bedarf beraten wir Sie bei der nachhaltigen Umsetzung der abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen
Dokumentation, Evaluierung und Fortschreibung
Selbstverständlich unterstützen wir Sie darüber hinaus bei der Evaluation der durchgeführten Maßnahmen sowie der Dokumentation und Fortschreibung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.
Trotz einiger fachlicher Mängel in den Inhalten und Durchführungsverordnungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stehen wir voll und ganz hinter den Zielen. Für die verpflichteten Unternehmen und Organisationen ergibt sich die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu einer wichtigen Etappe hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen zu machen und damit die Chance zu einer echten Win-Win-Situation wahrzunehmen. Für Unternehmen und Verwaltungen, die diesen Weg gehen wollen, stellen wir unser gesamtes Know-how und Engagement zur Verfügung.
Hier finden Sie alles, was Sie an Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung benötigen:
Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!
Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).
Die zentrale Frage bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen lautet:
"Welche psychischen Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie aus, und was (falls notwendig) muss präventiv getan werden, um diese Gefährdungen nachhaltig zu minimieren?"
Dabei geht es im Sinne von Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit und nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.
Zur Durchführung der psychischen Gefährdungs-beurteilung hat sich ein Standard-Prozess zur psychischen Beurteilung gebildet, der u.a. von der GDA, vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und von den meisten Berufsgenossenschaften empfohlen wird.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein systematischer Prozess mit mehreren Stufen, die, um dem Gesetz gerecht zu werden und gegenüber den Prüfungsbehörden zu bestehen, alle bearbeitet werden. Der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung muss zu dem als Regelkreis verstanden werden, was bedeutet, dass die psychische Gefährdungs-beurteilung als kontinuierlicher Verbesserungs-prozess (KVP) definiert und in Abständen aktualisiert werden muss.
Eine gute Projekt-Vorbereitung ist das A & O einer erfolgreichen psychischen Gefährdungsbeurteilung, hier werden wichtige Entscheidungen für den weiteren Prozess-Verlauf getroffen und hier entscheidet sich womöglich, ob die prüfenden Behörden den gesamten Prozess als gesetzeskonform anerkennen. Um sicherzugehen, dass nicht bereits in der Projekt-Planung Fehler gemacht werden, sollten Sie Ihre gesamte Projekt-Vorbereitung bereits hier an den Prüf-Kriterien messen.
Selbstverständlich können von kleinen und mittleren Unternehmen nicht alle Voraussetzungen in gleicher Breite und Tiefe erfüllt werden, da es beispielsweise keinen Betriebsrat oder ein etabliertes Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt. So sollen nachfolgende Hinweise vor allen Dingen Orientierung geben.
Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird ein wichtiger Entwicklungsprozess im Unternehmen angestoßen. Um die Chancen nicht ungenutzt zu lassen, die eine sorgfältige und effiziente Gefährdungsbeurteilung offeriert, sollten deren Prozess und deren Ergebnisse in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement integriert werden. So kann ein kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess entstehen, der ja bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch die regelmäßige Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ohne Frage braucht es für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch eigene Mitarbeiter unverzichtbare Erfahrungen und Ressourcen, insbesondere aus folgenden Bereichen:
Entscheidend sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?
Aus verschiedenen Gründen hat die vergangene Corona-Pandemie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung deutlich erschwert:
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen repräsentiert nach unserer Einschätzung eine geradezu historische Gelegenheit, die Interessenkonflikte endlich grundsätzlich und nachhaltig zu beseitigen, da die Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beide Interessenbereiche gleichermaßen adressiert und harmonisiert: eine geradezu klassische Win-Win-Situatation!
Hier finden Sie in übersichtlicher Form alle Informationen zu Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung.
Klicken Sie sich durch eine Online-Präsentation mit Darstellung der wesentlichen Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Hier haben wir für Sie ein interessante Erklär-Video, die uns die GDA freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Das C.U.P.-Institut in München, spezialisiert auf das Thema "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" hat in Zusammenarbeit mit der Software-Haus horaios GMBH eine professionelle und bedienerfreundliche Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software entwickelt, die es den Unternehmen ermöglicht, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung effizient, kostengünstiger und deutlich vereinfacht durchzuführen. Diese Software steht unseren Kunden ab sofort zur Verfügung.
Mit der pgb plus-Software stellen wir unseren Kunden eine Kombination aus:
zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere wöchentlich an einem Mitwoch durchgeführten 30-minütigen Gratis-Präsentationen.