GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHE BELASTUNG

"Die Mutter aller HR-Konzepte":


 Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

gem. § 5, ArbSchG


Seit 2014 Pflicht für alle Arbeitgeber!


Durch den Einsatz der pgb plus -Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software auch online möglich! 


Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung bildete im Jahr 2023 den absoluten Schwerpunkt aller C.U.P.-Aktivitäten.

Dies wird sich auch im Jahr 2024 nicht ändern.



Eigentlich wollten wir Beratung- und Seminar-Module zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, zu deren systematischer und zu dokumentierenden Durchführung nach § 5, ArbSchG alle Arbeitgeber seit 2014 gesetzlich verpflichtet sind, nicht in unser Portfolio aufnehmen.

In der Zwischenzeit haben wir unsere damalige Zurückhaltung und Entscheidung, uns nicht intensiver mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, revidiert und engagieren uns heute mit allen Nachdruck für die Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und für die Unterstützung der fast 3,5 Millionen, vielfach organisatorisch und fachlich überforderten Arbeitgeber bei der gesetzeskonformen Umsetzung dieses Gesetzes.

Hauptgründe dafür:

 

  • Das Problem der psychischen Belastung im Arbeitsbereich hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung zugenommen und macht es erforderlich, substantielle und nachhaltige Verbesserungsmaßnahmen - auch strukturell - in den Unternehmen und Organisationen zu entwickeln und umzusetzen, anstatt sie systembedingt hinzunehmen und immer nur an den Symptomen zu kurieren.
  • Es macht schlicht keinen Sinn, irgendwelche HR-Strategien und -Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, ohne vorher die wichtigsten Quellen für psychische Fehlbelastungen zu identifizieren, zu analysieren und diese durch geeignete und nachhaltig wirkende Maßnahmen in ihren negativen Auswirkungen zu minimieren.
  • Es macht auch keinen Sinn, über Mitarbeiterbindung und Rekrutierungs-Programme oder gar Employer Branding nachzudenken, wenn nicht vorher alles getan wird, um psychische Fehlbelastungen zu minimieren.

 

Unser gesamtes Beratungs- und Schulungs-Portfolio konzentriert sich seit vielen Jahren auf die Themengebiete "Mitarbeitergesundheit" und "Mitarbeitermotivation". Als logische   Konsequenz gehört die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung als Basis aller HR-Maßnahmen ("Die Mutter aller HR-Konzepte") damit einfach zu unserem Kern-Angebot.



Wir beraten Sie

Wir beraten Sie, wie Sie die gesetzliche Pflicht der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung gewinnbringend für sich nutzen können.


Vorbereitung

 

Wir machen Ihre betrieblichen Akteure fit für die erfolgreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei der Prozessplanung und internen Kommunikation.


Ermittlung psychischer Belastungen


Mit der Hilfe wissenschaftlich fundierter Analyseinstrumente ermitteln wir die psychischen Belastungen in Ihrem Unternehmen. Je nach Bedarf setzen wir dazu Fragebögen, Beobachtungsinterviews oder moderierte Analysegruppen ein. Die Ergebnisse präsentieren wir Ihnen anschaulich und unterstützen Sie bei der Interpretation und Planung nächster Schritte.


Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen


Auf Grundlage der Ergebnisse erarbeiten wir mit den Verantwortlichen Lösungsvorschläge zur Reduktion psychischer Belastungen und leiten entsprechende Maßnahmen ab. (z.B. Führungskräfteseminare, Maßnahmen zur Stressprävention, Führungskräfte Coaching, Teamentwicklungsworkshops, etc.)


Umsetzung von Maßnahmen 


Je nach Bedarf beraten wir Sie bei der nachhaltigen Umsetzung der abgeleiteten Verbesserungsmaßnahmen


Dokumentation, Evaluierung und Fortschreibung


Selbstverständlich unterstützen wir Sie darüber hinaus bei der Evaluation der durchgeführten Maßnahmen sowie der Dokumentation und Fortschreibung der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen.

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Beratung und Schulung für Unternehmen, die mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht nur Rechtssicherheit schaffen wollen

Trotz einiger fachlicher Mängel in den Inhalten und Durchführungsverordnungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen stehen wir voll und ganz hinter den Zielen. Für die verpflichteten Unternehmen und Organisationen ergibt sich die Möglichkeit, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu einer wichtigen Etappe hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und zum Gesunden Unternehmen zu machen und damit die Chance zu einer echten Win-Win-Situation wahrzunehmen. Für Unternehmen und Verwaltungen, die diesen Weg gehen wollen, stellen wir unser gesamtes Know-how und Engagement zur Verfügung.


Hier geht es zu den Beratungs- und Schulungs-Angeboten des C.U.P.-Instituts

Wir wollen Sie informieren: kompetent und praxisorientiert

Hier finden Sie alles, was Sie an Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung benötigen: 

  • Rechtsgrundlagen
  • Der Standard-Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Um was geht es bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Qualitätsanforderungen an eine gesetzeskonforme Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Was kostet eine gesetzeskonforme Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - der Weg hin zu einer klassischen Win-Win-Situation
  • Ein Rundgang durch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (Folien eines Webinars)
  • GDA-Erklär-Video

 


Hier geht es zur Informations-Plattform mit allen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Wichtige Fragen, Antworten und Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

  Die gesetzlichen Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung


Inhalte der  Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

 

Der Standard-Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Vorausertzung für eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) als eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind seit dem Jahr 2014 alle Arbeitgeber mit mindestens einem versicherungspflichtigen Mitarbeiter, damit faktisch alle Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet!


Wer ist für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Durchführung der Gefähr­dungsbeurteilung verantwortlich. Er muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).

Die zentrale Frage bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen lautet:


"Welche psychischen Gefährdungen gehen von einer Arbeitsplatz-Kategorie aus, und was (falls notwendig) muss präventiv getan werden, um diese Gefährdungen nachhaltig zu minimieren?"


Dabei geht es im Sinne von Verhältnis-Prävention ausschließlich um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit und nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Mitarbeiter.

Zur Durchführung der psychischen Gefährdungs-beurteilung hat sich ein Standard-Prozess zur psychischen Beurteilung gebildet, der u.a. von der GDA, vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und von den meisten Berufsgenossenschaften empfohlen wird.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein systematischer Prozess mit mehreren Stufen, die, um dem Gesetz gerecht zu werden und gegenüber den Prüfungsbehörden zu bestehen, alle bearbeitet werden. Der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung muss zu dem als Regelkreis verstanden werden, was bedeutet, dass die psychische Gefährdungs-beurteilung als kontinuierlicher Verbesserungs-prozess (KVP) definiert und in Abständen aktualisiert werden muss.

Eine gute Projekt-Vorbereitung ist das A & O einer erfolgreichen psychischen Gefährdungsbeurteilung, hier werden wichtige Entscheidungen für den weiteren Prozess-Verlauf getroffen und hier entscheidet sich womöglich, ob die prüfenden Behörden den gesamten Prozess als gesetzeskonform anerkennen. Um sicherzugehen, dass nicht bereits in der Projekt-Planung Fehler gemacht werden, sollten Sie Ihre gesamte Projekt-Vorbereitung bereits hier an den Prüf-Kriterien messen.


Selbstverständlich können von kleinen und mittleren Unternehmen nicht alle Voraussetzungen in gleicher Breite und Tiefe erfüllt werden, da es beispielsweise keinen Betriebsrat oder ein etabliertes Betriebliches Gesundheitsmanagement gibt. So sollen nachfolgende Hinweise vor allen Dingen Orientierung geben.


Integration der Gefährdungsbeurteilung in das Betriebliche Gesundheits-management (BGM)

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung - intern oder mit externer Beratung?


Kosten einer Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Online-Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung durch unsere pgb-plus-Software möglich!

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird ein wichtiger Entwicklungsprozess im Unternehmen angestoßen. Um die Chancen nicht ungenutzt zu lassen, die eine sorgfältige und effiziente Gefährdungsbeurteilung offeriert, sollten deren Prozess und deren Ergebnisse in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement integriert werden. So kann ein kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess entstehen, der ja bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch die regelmäßige Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ohne Frage braucht es für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch eigene Mitarbeiter unverzichtbare Erfahrungen und Ressourcen, insbesondere aus folgenden Bereichen:

 

  •  Change- und Projekt-Management
  •  Moderation
  •  Basiswissen über Organisationsentwicklung und psychische Belastungen

Entscheidend sind folgende Sachverhalte und Fragestellungen?
 

  • Wie erfolgreich ist das Unternehmen bisher gewesen, psychische Belastungen und psychische Gefährdungen, die von einer Arbeitsplatz-Kategorie ausgehen, zu erkennen, zu analysieren, durch nachhaltige und wirksame Maßnahmen zu optimieren bzw. zu minimieren und diesen Prozess gesetzeskonform zu dokumentieren?
  • Wie viele Arbeitsplatz-Kategorien (Zusammenfassung ähnlicher/vergleichbarer Arbeitsplätze) sind im Unternehmen vorhanden? (die GDA und andere Institutionen gehen von bis zu 22 Einzelmerkmalen aus).

Aus verschiedenen Gründen hat die vergangene  Corona-Pandemie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung deutlich erschwert:

 

  • Viele Mitarbeiter von Unternehmen und Organisationen arbeiten bis auf Weiteres im Home-Office


  • Face-to-face-Arbeitssitzungen von internen Steuerungs-Kreisen und oder Analyse-/Ideen-Teams waren aufgrund der Ausgangs-/ Kontaktbeschränkungen und des Abstandsgebots ebenso kaum möglich, wie qualifizierte persönliche Mitarbeiter-Interviews.




Chance für eine klassische Win-Win-Situation

Zentrale Informations-Plattform für die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Rundgang durch Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung


Erklär-Video zur Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen repräsentiert nach unserer Einschätzung eine geradezu historische Gelegenheit, die Interessenkonflikte endlich grundsätzlich und nachhaltig zu beseitigen, da die Ziele der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beide Interessenbereiche gleichermaßen adressiert und harmonisiert: eine geradezu klassische Win-Win-Situatation!

Hier finden Sie in übersichtlicher Form alle Informationen zu Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung.

Klicken Sie sich durch eine Online-Präsentation mit Darstellung der wesentlichen Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Hier haben wir für Sie ein interessante Erklär-Video, die uns die GDA freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

pgb plus

Die smarte PROZESS-STEUERUNGS- UND DOKUMENTATIONS-SOFTWARE

Das C.U.P.-Institut in München, spezialisiert auf das Thema "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" hat in Zusammenarbeit mit der Software-Haus horaios GMBH eine professionelle und bedienerfreundliche Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software entwickelt, die es den Unternehmen ermöglicht, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung effizient, kostengünstiger und deutlich vereinfacht durchzuführen. Diese Software steht unseren Kunden ab sofort zur Verfügung.

Mit der pgb plus-Software stellen wir unseren Kunden eine Kombination aus:

 

  • einem klassischen Projekt-Management-Tool für die sehr anspruchsvolle Prozess-Steuerung
  • einem Dokumenten-Management- und - Archivierungs-Tool (z.B. für den Nachweis gegenüber Prüfungsbehörden)
  • einem kompletten Aus- und Weiterbildungs-Modul (z.B. über die ständige Verfügbarkeit aller fachlichen Hintergrundinformationen und diverse eingebaute Assistenz-Komponenten)

 

zur Verfügung.


Wichtige Informationen zur pgb-plus-Software

GRATIS-ONLINE-PRÄSENTATION

   "Die psychische Gefährdungsbeurteilung - nur eine gesetzliche Pflichtaufgabe?"

Nutzen Sie unsere wöchentlich an einem Mitwoch durchgeführten  30-minütigen Gratis-Präsentationen.

Hier geht es zum Programm und zur Anmeldung
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