Integration der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in das Betriebliche Gesundheitsmanagement

Integration der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in das
Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM)

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein auf ein individuelles Unternehmen abgestimmter Prozess mit der Zielsetzung, nicht nur die betrieblichen Rahmenbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten (Kernaufgabe der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung), sondern auch ein gesundheitsförderndes Verhalten der Mitarbeiter zu fördern und zu stärken (Individuelles Gesundheits-management). Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein Management-System, das die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten fördert, das fest in die Organisation eingebunden ist, von oben nach unten wirkt und von der Geschäftsführung nachhaltig gefördert wird.


In der Luxemburger Deklaration wurden folgende vier Grundprinzipien für ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement definiert:

 

  • Partizipation: die Beschäftigen werden als Experten ihres Arbeitsplatzes in die Prozesse einbezogen
  • Integration: das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist in die Strukturen und Prozess einer Organisation eingebunden und wird bei Entscheidungen berücksichtigt.
  • Projekt-Management: Die Prozess-Schritte des Lernzyklus werden systematisch und im Sinne eines KVP umgesetzt.
  • Ganzheitlichkeit: das Betriebliche Gesundheitsmanagement fokussiert sich sowohl auf die Verhaltens- als auch auf die Verhältnis-Prävention

 

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist damit eine Unternehmens-Strategie, deren Zielsetzung die Steigerung von Motivation und Leistung, die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, die Arbeitszufriedenheit, die gesteigerte Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit auf den Absatz- und Personal-märkten sind. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist, wenn es richtig und konsequent eingesetzt wird, eine „Win-Win-Situation“, von der beide Seiten, das Unternehmen und die Beschäftigten gleichermaßen profitieren.


Die Prozesse und Methoden der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ähneln sich, auch deswegen kann die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung als wichtiger Schritt hin zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement definiert werden. 
Die Elemente der Gesundheitspolitik eines Unternehmens/einer Verwaltung sind als Einheit anzusehen, da sie nur zusammen und sinnvoll verknüpft ihre gewünschte Wirkung erzielen können. Es ist daher sinnvoll, auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz mit dem flächendeckenden Ausrollen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu verbinden, um damit auch die Ergebnisse und Verbesserungsmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung optimal umsetzen zu können. Nach unseren Erfahrungen müssen beide Ansätze Zug um Zug umgesetzt werden, da die Einführung eines Betriebliches Gesundheitsmanagement ohne eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sinnlos ist und für eine nachhaltige Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung die Grundlagen fehlen.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird ein wichtiger Entwicklungsprozess im Unternehmen angestoßen. Um die Chancen nicht ungenutzt zu lassen, die eine sorgfältige und effiziente Gefährdungsbeurteilung offeriert, sollten deren Prozess und deren Ergebnisse in ein Betriebliches Gesundheitsmanagement integriert werden. So kann ein kontinuierlicher Verbesserungs-Prozess entstehen, der ja bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durch die regelmäßige Fortschreibung gesetzlich vorgeschrieben ist.


Hier geht es zu unseren Beratungsangeboten für das Betriebliche Gesundheitsmanagment
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