AKTUELL +++ AKTUELL +++ AKTUELLSeit dem 31. Dezember 2017 ist die Übergangsfrist zur gesetzes-konformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber abgelaufen. Wenn man sich die intensiven Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter in Richtung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor Augen führt, könnte es bald ernst werden. Ein längeres Zuwarten kann beim besten Willen nicht empfohlen werden.
Wir erleben es gerade hautnah, welche Hektik und Unsicherheit entstanden ist, seit die 2-jährige Übergangsfrist für die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 ausgelaufen ist. Viele betroffenen Firmen, Organisationen bis hin zum Verein haben Schwierigkeiten damit, externe Berater zu finden, die noch Termine frei haben, um sie zu unterstützen.
Nun ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die gleichen Effekte in dieser Größenordnung auch bei der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen eintreten werden, dennoch ist davon auszugehen, dass auf Sicht deutlich mehr seriöse und fachkundiege Beratungs-Kapazitäten für die insgesamt ca. 3,5 Millionen verpflichteten Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen.
Seit dem 31. Dezember 2017 ist die Übergangsfrist zur gesetzes-konformen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber abgelaufen. Wenn man sich die intensiven Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter in Richtung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor Augen führt, könnte es bald ernst werden. Ein längeres Zuwarten kann beim besten Willen nicht empfohlen werden.
Wir erleben es gerade hautnah, welche Hektik und Unsicherheit entstanden ist, seit die 2-jährige Übergangsfrist für die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 ausgelaufen ist. Viele betroffenen Firmen, Organisationen bis hin zum Verein haben Schwierigkeiten damit, externe Berater zu finden, die noch Termine frei haben, um sie zu unterstützen.
Nun ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass die gleichen Effekte in dieser Größenordnung auch bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eintreten werden, dennoch ist davon auszugehen, dass auf Sicht deutlich mehr seriöse und fachkundiege Beratungs-Kapazitäten für die insgesamt ca. 3,5 Millionen verpflichteten Arbeitgeber bereitgestellt werden müssen.
Aus diesem Grunde suchen wir engagierte und zuverlässige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter mit direkten Bezugt zu diesem Themenkreis, aber auch aus den Bereichen Personal- und Unternehmensberatung , die sich für das Thema der Gefährdungs-beurteilung psychischer Belastungen interessieren und Ihr Portfolio erweiteren wollen, und nach einer intensiven, praxisorientierten Ausbildung, für die keine Honorare anfallen, in unserem Institut unser Berater-Team verstärken. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, sollten wir miteinander sprechen.
>>>Bitte, rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine eMail.