Aus verschiedenen Gründen hat die vergangene Corona-Pandemie die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung deutlich erschwert:
Trotz der vergangenen Corona-Pandemie und Home-Office-Alternativen besteht allerdings nach wie vor die seit 2014 bestehende Verpflichtung, die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung gesetzeskonform durchzuführen, und damit bleiben auch die Risiken für eine nicht oder nur unzureichend durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. Bußgelder, mögliche Regressforderungen von Versicherungsträgern im Schadensfall) bestehen.
Auf längere Sicht müssen wir uns darauf einstellen und entsprechend vorbereiten, die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung außerhalb des klassischen Face-Face-Settings online durchzuführen.
Nicht unbedingt Voraussetzung, aber sehr hilfreich bei der Durchführung einer gesetzeskonformen Online-Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist der Einsatz unserer neuen >>> pgb plus -Prozess-Steuerungs- und Dokumentations-Software